Sparkasse bietet Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen an

Seit dem 30. März 2020 ermöglicht die Sparkasse die Aussetzung von Zins und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten. Damit reagiert die Bank auf einen Beschluss des Deutschen Bundestags, welcher Anfang April in Kraft trat. Das neue Gesetz besagt, dass Zins- und Tilgungszahlungen bei Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, ausgesetzt werden können. Der Beschluss kann bei Verbrauchern wirksam werden, welche aufgrund der vorherrschenden Pandemie Einnahmeausfälle erleiden und somit für die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht in der Lage sind. 

Die Sparkasse möchte Ihre Kunden bestmöglich in der Krisenzeit unterstützen. Betroffene Kunden können die Hilfe ganz einfach online oder telefonisch beantragen. Somit kann eine Zins- oder Tilgungsaussetzung schnell und kontaktlos umgesetzt werden.

Weitere Informationen sind unter www.sparkasse-essen.de/privat-coronahilfe zu finden.

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